Das neue Selbstbestimmungsgesetz
Ein Beitrag von Daniel Johnen
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Dabei sind neue Richtlinien zu beachten, wo und wann der Name und Geschlechtseintrag geändert werden kann.
Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das neue Selbstbestimmungsgesetz ersetzt hierbei das veraltete sogenannte „Transsexuellengesetz“. Dieses wurde am 1. Januar 1981 verabschiedet und hatte die Funktion, das Geschlecht auf offiziellen Dokumenten wie dem Personalausweis ändern zu können. Außerdem konnte auch so der Name geändert werden. Allerdings stand dieses Gesetz in der Kritik, entwürdigend und diskriminierend zu sein. Unter dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wird unter anderem die notwendige Voraussetzung von zwei psychiatrischen Gutachten gestrichen.
Obwohl das Selbstbestimmungsgesetz schon im April vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, tritt dieses erst am 1. November in Kraft. Ein Änderungsantrag kann jedoch bereits ab dem 1. August erstellt werden.
Mit dem neuen Gesetz wird es demnach deutlich einfacher, Geschlechtseintrag und Vornamen auf offiziellen Dokumenten wie dem Reisepass zu ändern. Die möglichen Geschlechtseinträge sind dabei wie bisher: „männlich“, „weiblich“, „divers“ und „keine Angabe“.
Was ist notwendig für einen Änderungsantrag?
Für eine Änderung muss eine Person lediglich eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ von dem Standesamt bewilligen lassen. Dabei müssen die folgenden Inhalte adressiert werden:
- das der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung des bestehenden Geschlechtseintrags der Geschlechtsidentität am besten entspricht
- dass die Person, welche den Antrag erstellt, sich über die Folgen des Antrags bewusst ist
- die Benennung des neuen Vornamens und präferenziellen Geschlechtereintrag
Außerdem ist dabei zu beachten, dass die Erklärung drei Monate vor der Abgabe bei dem Standesamt anzumelden ist. Die Links für Termine zu den Änderungen sollten dabei auf der Homepage des Standesamtes Düsseldorf in den nächsten Monaten erscheinen. Mehr hilfreiche Informationen gibt es auf der Seite des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Welchen Einfluss wird dieses Gesetz auf dem Campus haben?
In einem Interview mit dem TINby, inwiefern Gesetze wie dieses einen Einfluss auf das Leben von trans*, inter* und nicht binären Menschen haben werden und ob nun mehr Menschen, das Selbstvertrauen haben, sich zu ihrer Geschlechteridentität zu bekennen, sagten diese:
„Wir werden nicht mehr, uns gab es schon immer. Mehr Menschen fühlen sich wohl sie selbst zu sein. [ …] Es wird immer klarer und akzeptierbarer, eine Person zu sein, die z.B. nicht binär ist, […] oder nicht cis geschlechtlich ist. Und dies akzeptieren auch immer mehr Menschen. [ …] Sodass diese […] Räume für sich schaffen können.“