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Panorama

Auf dem Foto sieht man eine Person, die ihren leeren Geldbeutel in die Kamera hält.
Knapp bei Kasse? Dann auf geht's mit der Jobsuche! (Foto: Natalia Bieniek)

Geld verdienen im Studium: Was es zu beachten gilt

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Endlich frei: Das Studium hat begonnen und es ist an der Zeit, das Hotel Mama und Papa zu verlassen. Zum ersten Mal auf den eigenen Beinen stehen – ein gutes Gefühl. Allerdings wird eins schnell klar: Die Freiheit hat ihren Preis – wortwörtlich. Studis sind nun mal oft knapp bei Kasse. Damit aber nicht jeden Abend Spaghetti mit Ketchup auf dem Tisch landet, muss ein Job her. Doch nicht immer ist Studierenden ganz klar, was es zu beachten gilt. Hier ein paar Tipps, damit die Unsicherheiten beseitigt werden.

Der Klassiker: Minijob auf 450-Euro Basis

Hierbei kann man (fast) nichts falsch machen. Der 450 Euro Job bietet viele Vorteile. Zum einen müssen keine Steuern gezahlt werden, das heißt: Alles was man verdient, wandert in den Geldbeutel. Zum anderen bleibt man bei den Eltern weiterhin über die gesetzliche Krankenkasse versichert. Hierbei fallen lediglich Rentenbeiträge an. Zudem besteht hier die Möglichkeit, sich von der Beitragspflichtig befreien zu lassen, indem man bei dem Arbeitgeber einen Antrag einreicht. Sollte man über die 450 Euro kommen und BAföG beziehen, ist es erst mal nicht gravierend. Hierbei kommt es nämlich auf den Verdienst innerhalb eines Bewilligungszeitraums, also 5400 Euro im Jahr an, der nicht überschritten werden darf. Andernfalls verringert sich der Satz in dem kommenden Bewilligungszeitraum.

Konkretes Beispiel: Lea hat BAföG ab Oktober bewilligt bekommen und ihren Job im Januar angefangen. Sie übernimmt in den Semesterferien mehr Schichten und kommt über die 450-Euro-Grenze drüber. Da sie aber die ersten drei Monate des Bewilligungszeitraumes nicht gearbeitet hat, hat sie 1350 Euro (450 Euro je Monat) „Puffer“, sodass dies kein Problem darstellt. Anders verhält es sich bei der Krankenversicherung. Hierbei ist Vorsicht geboten: Hat man die 450-Euro-Grenze überschritten, muss eine studentische Versicherung her. Es kann sein, dass die Versicherung erst nach einiger Zeit die Beiträge verlangt und sich somit hohe Summen ergeben können. Deshalb ist es ratsam sich direkt mit der Krankennkasse in Verbindung zu setzten. Ob es möglich ist, wieder in die Familienkasse aufgenommen zu werden, gilt es mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären.

Tipp: Hat die Versicherung Beiträge verlangt, können diese durch BAföG auch rückwirkend erstattet werden.

Mit einem Fuß im Beruf: Werksstudenjob

Wenn die 450 Euro nicht ausreichen, weil man kein BAföG (mehr) bekommt, ist eine Werksstudentenstelle eine gute Lösung. Bis zu 20 Stunden die Woche können Studierende während der Vorlesungszeit, bis zu 40 während der Semesterferien arbeiten. Die Regelung soll sicherstellen, dass das Studium nicht auf der Strecke bleibt. Auch hierbei entfällt die Lohnsteuer und es fallen nur Rentenbeiträge an. Da die 450-Euro-Grenze meist überschritten wird, muss allerdings die Kranken-und Pflegeversicherung selbst gezahlt werden. Diese liegt aktuell je nach Krankenkasse bei etwa 110 Euro. Hierbei muss abgewogen werden, ob sich ein Verdienst, der nur knapp die Mini-Job-Grenze überschreitet, überhaupt lohnt.

Konkretes Beispiel: Tim arbeitet sechs Tage im Monat und verdient 528 Euro. Nach Abzügen von Rentenbeiträgen, die bei ca. 9,3 Prozent des Bruttogehalts liegen, und des Krankenkassenbeitrags bleiben ihm nur rund 370 Euro von seinem Gehalt übrig. 

Übrigens: Ist die Altersgrenze von 25 Jahren überschritten, verliert man den Anspruch auf Kindergeld und auf die gesetzliche Krankenversicherungn der Eltern. So müssen Studierende über 25 mit über 300 Euro weniger im Monat auskommen. 

Tipp: Wenn kein Anspruch auf BAföG vorliegt, sei es wegen des Verdienstes der Eltern oder die überschrittene Regelstudienzeit, können Studierende Wohngeld beantragen.