Politik
Schon gewusst? - Die Bundestagswahl
Deutschland wählt! Und zwar alle vier Jahre den Bundestag. Aber ist die Erststimme wirklich wichtiger als die Zweitstimme? Und worauf bezieht sich die Sperrklausel? Alle Infos zur Wahl gibt es hier.
Der Deutsche Bundestag sitzt im Reichstagsgebäude in Berlin. Die Politiker:innen, die hier arbeiten - also die Bundestagsabgeordneten - bilden gemeinsam das Parlament. Sie wählen dann beispielsweise den oder die Bundeskanzler:in, verabschieden neue oder ändern bestehende Gesetze und kontrollieren die Bundesregierung. Wer in einer Wahlperiode als Bundestagsabgeordnete:r regieren darf, wird alle vier Jahre mit der Bundestagswahl entschieden.
Wie läuft die Wahl genau ab?
Bei der Bundestagswahl hat jede:r Wahlberechtigte zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählt man eine:n Kandidierende:n aus dem jeweiligen Wahlkreis, von denen es insgesamt 299 in Deutschland gibt. Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis gewinnt, wird mit einem Direktmandat Abgeordnete:r des Bundestages. So gelangen also 299 Abgeordnete durch die Erststimme in den Bundestag, die ihren jeweiligen Wahlkreis dort vertreten.
Entgegen des Namens ist die Zweitstimme bei der Bundestagswahl von größerer Bedeutung. Hier stehen Parteien zur Auswahl und es wird darüber entschieden, wie viel Prozent der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei gehören. Als Wähler:in entscheidet man sich hier nicht für eine Person, sondern für eine Partei und deren Landesliste. Die Liste umfasst die Politiker:innen, welche die Partei in den Bundestag schicken möchte.
Bei der Sitzverteilung werden dann zunächst die Plätze der Direktkandidierenden verteilt. Diese werden entsprechend von der Landesliste gestrichen und die verbleibenden Kandidierenden der Landesliste rücken auf. Daher kann es passieren, dass kein Kandidat über die Landesliste ins Parlament kommt. Nämlich dann, wenn eine Partei schon per Erststimme so viele Sitze gewonnen hat, wie ihr aufgrund des Anteils der Zweitstimmen zustehen.
Die 5% Hürde
Nicht alle Parteien, die auf dem Zettel der Zweitstimme gelistet sind, schaffen es auch unbedingt in den Bundestag. Dafür sorgt nämlich die sogenannte Sperrklausel, oder auch 5% Hürde genannt. Um eine zu starke Zersplitterung im Bundestag zu verhindern, können nur die Parteien in den Bundestag ziehen, die über 5% der Zweitstimmen gewonnen haben. Alle die darunter liegen gehen leer aus. Aber: Direktkandidierende, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, kommen immer ins Parlament - unabhängig von der Sperrklausel. Doch ihre Partei bekommt keine weiteren Sitze im Bundestag, wenn sie unter den 5% liegt. Die einzige Ausnahme dafür ist, wenn die Partei mindestens 3 Direktmandate in unterschiedlichen Wahlkreisen gewonnen hat. Dann werden nämlich nicht nur die 3 Direktmandate für den Bundestag berücksichtigt, sondern auch der Anteil der Zweitstimmen.
Überhang- und Ausgleichsmandate
Bei den Überhang- und Ausgleichsmandaten wird es etwas komplizierter. Überhangmandate entstehen zum Beispiel dann, wenn viele Wähler:innen mit ihrer Erststimme Kandidierende einer Partei wählen, und mit der Zweitstimme eine andere Partei wählen. So können Parteien mehr Plätze im Bundestag bekommen, als ihnen prozentual durch die Zweitstimme eigentlich zustünden.
Damit andere Parteien dadurch nicht benachteiligt werden, gibt es die Ausgleichsmandate. Hier wird die Anzahl der Sitze des Bundestages so lange erhöht, bis das Verhältnis der Sitze, wie sie durch die Zweitwahl verteilt wurden - trotz Überhangmandate - wieder gewahrt ist.
Für die nächste Bundestagswahl, also 2021, wurde beschlossen, dass Ausgleichsmandate erst ab einem Überhang von 3 Mandaten vergeben werden. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, der hohen Sitzanzahl im Bundestag entgegenzuwirken, die durch die Ausgleichsmandate entstehen.